Freier Kfz-Sachverständiger in Leipzig, seit über 10 Jahren
Kfz-Gutachter Leipzig für Ihren Unfallschaden.
Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten. Für Sie ist es kostenlos. Ich komme zu Ihnen, meist noch am selben oder am nächsten Tag.
Das Formular dauert unter einer Minute. Rückmeldung in der Regel innerhalb von 30 Minuten zwischen 7 und 21 Uhr.
- Erfahrung
- 10+ Jahre als Kfz-Sachverständiger
- Gutachten
- 1.000+ erstellte Gutachten
- Vor Ort
- 24 h bis zur Besichtigung
- Über 10 Jahre als Kfz-Sachverständiger, über 1.000 erstellte Gutachten
- Besichtigung meist binnen 24 Stunden, bei Ihnen vor Ort. Das Fahrzeug muss nicht bewegt werden
- Vollständige Schadenaufnahme: Reparaturkosten, Wertminderung, Restwert und Nutzungsausfall
- Unabhängig von Versicherung und Werkstatt. Ich arbeite in Ihrem Auftrag
Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall in Leipzig trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung das Sachverständigenhonorar. Es zählt zum erstattungsfähigen Schaden nach § 249 BGB. Sie dürfen den Gutachter frei wählen, auch wenn die Versicherung Ihnen einen eigenen anbietet. Bei Kaskoschäden und selbst verschuldeten Unfällen rechne ich direkt mit Ihnen ab und nenne Ihnen den Preisrahmen vorher.
So sieht Schadenaufnahme aus
Vier Aufnahmen aus echten Begutachtungen. Keine Stockfotos, keine generierten Bilder. Jedes Gutachten enthält je nach Schaden zwischen 20 und 60 solcher Lichtbilder.
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Seitenaufprall Seitenschaden an einem Kia Sorento. Beide Türen und der Schweller sind betroffen. -
Frontschaden Frontschaden an einem Tesla Model 3. Das Fahrzeug war nicht mehr rollfähig. -
Heckaufprall Heckschaden an einem BMW 3er Touring. Der Querträger war mit betroffen. -
Vermessung Vermessung der Radstellung. Solche Aufnahmen gehören zu jedem Gutachten.
Warum Sie einen eigenen Gutachter beauftragen sollten
Nach einem Unfall meldet sich häufig die gegnerische Versicherung und bietet an, einen Gutachter zu schicken. Das klingt hilfsbereit und spart Ihnen scheinbar Arbeit. Der entscheidende Punkt: Dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung, die Ihren Schaden bezahlen muss.
Ich arbeite für Sie. Das ändert nichts an der Technik und nichts an den Zahlen, denn ein Schaden ist so groß, wie er ist. Es ändert etwas daran, wie sorgfältig Positionen erfasst werden, die leicht untergehen: die merkantile Wertminderung, die Beilackierung angrenzender Teile, Verbringungskosten, die Dauer des Nutzungsausfalls.
Nicht jeder Gutachter einer Versicherung rechnet knapp, viele arbeiten sauber. Aber wenn es strittig wird, steht in Ihrer Akte besser ein Gutachten, das jemand in Ihrem Auftrag erstellt hat.
Reparieren Sie nichts, bevor der Schaden aufgenommen ist. Auch keine Kleinigkeiten, auch nicht provisorisch. Was einmal instandgesetzt ist, lässt sich nicht mehr belegen.
Wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt: Melden Sie sich trotzdem. Bei sehr kleinen Schäden ist ein vollständiges Gutachten nicht erstattungsfähig. Dann sage ich Ihnen das und Sie bekommen einen Kostenvoranschlag statt eines Gutachtens.
Ausführlich: Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Was ich für Sie mache
Jede Leistung hat eine eigene Seite mit dem vollständigen Umfang, den Unterlagen, die ich brauche, und der Bearbeitungszeit.
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Unfallgutachten
Nach einem Unfall, den jemand anderes verschuldet hat. Ich dokumentiere den Schaden vollständig und beziffere Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall.
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Kaskogutachten
Wenn Ihre eigene Versicherung reguliert oder Sie den Unfall selbst verursacht haben. Der Umfang ist derselbe, nur die Abrechnung läuft anders.
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Kurzgutachten
Für kleinere Schäden unterhalb der Bagatellgrenze. Ein vollständiges Gutachten wäre hier nicht erstattungsfähig, ein qualifizierter Kostenvoranschlag schon.
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Wertgutachten
Für Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Finanzamt oder Versicherung. Ich ermittle den Fahrzeugwert und begründe ihn nachvollziehbar.
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Beweissicherung
Wenn der Zustand eines Fahrzeugs später strittig werden kann. Gerichtsfeste Dokumentation, bevor repariert wird.
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Gebrauchtwagencheck
Vor dem Kauf. Ich sehe mir das Fahrzeug an und sage Ihnen, was Sie kaufen, bevor Sie unterschreiben.
Wie es abläuft
Vier Schritte von Ihrer Meldung bis zur Auszahlung. Sie müssen dafür nichts vorbereiten und nichts mitbringen.
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Sie melden den Schaden
unter 1 Minute
Über das Formular. Vier Angaben reichen. Ich melde mich telefonisch oder per WhatsApp und wir klären, ob ein Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist. Manchmal ist es das nicht, dann sage ich Ihnen das auch.
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Ich sehe mir das Fahrzeug an
meist binnen 24 Stunden
In der Regel innerhalb von 24 Stunden, bei Ihnen vor Ort. Das Fahrzeug muss nicht fahrbereit sein und nicht bewegt werden. Die Besichtigung dauert meist 30 bis 45 Minuten.
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Ich erstelle das Gutachten
in der Regel 2 Werktage
Mit Lichtbildern, kalkulierten Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie der Dauer des Nutzungsausfalls. Sie bekommen es als PDF und auf Wunsch gedruckt.
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Sie setzen Ihre Ansprüche durch
Regulierung meist 2 bis 6 Wochen
Das Gutachten geht an die Versicherung, an Ihren Anwalt oder an beide. Wenn die Versicherung Positionen kürzt, nehme ich dazu Stellung.
Wo ich hinkomme
Mein Büro liegt in der Dessauer Str. 40 in Eutritzsch. Ich arbeite im gesamten Leipziger Stadtgebiet, von Gohlis und Möckern über Zentrum, Reudnitz und Stötteritz bis Connewitz, Plagwitz und Grünau.
Im Umland komme ich unter anderem nach Markkleeberg, Taucha, Schkeuditz, Borna und in die Landkreise Leipzig und Nordsachsen.
Ausgewählte Orte
- Leipzig Hauptstandort
- Markkleeberg
- Taucha
- Schkeuditz
- Borna
- Grimma
- Delitzsch
- Wurzen
- Halle (Saale)
Häufige Fragen
Was kostet mich das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall nichts. Das Honorar gehört zum Schaden und wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen, Grundlage ist § 249 BGB. Bei einem Kaskoschaden oder wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, rechne ich direkt mit Ihnen ab. Den Preisrahmen nenne ich Ihnen vorher.
Darf ich den Gutachter selbst aussuchen?
Ja. Als Geschädigter bestimmen Sie, wer Ihren Schaden begutachtet. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen einen Gutachter anbieten, aber nicht vorschreiben. Sie muss auch dann zahlen, wenn Sie einen eigenen beauftragen.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Meist innerhalb von 24 Stunden. Ich komme zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt oder dorthin, wo das Fahrzeug abgestellt ist.
Muss ich vorher mit der Versicherung sprechen?
Nein. Sie können den Schaden direkt melden und mich parallel beauftragen. Warten Sie nicht, bis die gegnerische Versicherung ihren eigenen Gutachter geschickt hat. Danach lässt sich der ursprüngliche Zustand schwerer belegen.
Was ist, wenn das Fahrzeug nicht mehr fährt?
Kein Problem. Das Fahrzeug bleibt stehen, wo es steht, und ich komme dorthin. Reparieren Sie nichts, bevor der Schaden aufgenommen ist, auch keine Kleinigkeiten.
Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?
Oft ja. Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten. Ein Gutachten beziffert den Schaden, ein Anwalt setzt die Ansprüche durch. Wenn Sie keinen kennen, nenne ich Ihnen Kanzleien in Leipzig, die auf Verkehrsrecht spezialisiert sind.